So prüfen Sie, ob eine Zahnklinik zugelassen ist
· Allgemeine Informationen: Sie ersetzen keinen Besuch beim Zahnarzt.
In Spanien braucht jede Zahnklinik eine Betriebsgenehmigung der Regionalregierung, und jeder Zahnarzt muss in der Zahnärztekammer (Colegio) eingetragen sein. Beides lässt sich vor der Terminbuchung in wenigen Minuten prüfen.
1. Die Klinik: Genehmigung und Registrierungsnummer
Wenn die Junta de Andalucía eine Einrichtung genehmigt, trägt sie diese mit einer Nummer in ihr Register der Gesundheitseinrichtungen ein (auf dieser Website nennen wir sie NICA). Das spanische Gesundheitsministerium führt die von allen Regionen genehmigten Einrichtungen im Allgemeinen Register der Gesundheitseinrichtungen (REGCESS) zusammen, damit jeder sie einsehen kann.
- Suchen Sie die Klinik im REGCESS nach Name oder Ort.
- Viele Kliniken veröffentlichen ihre Registrierungsnummer in der Fußzeile ihrer Website, im Impressum oder am Eingang.
- Auf unseren Klinikseiten zeigen wir sie, wenn wir sie kennen, neben dem Abzeichen „NICA“.
2. Der Zahnarzt: Eintragung in der Kammer
Die Berufskammern müssen gesetzlich ein öffentliches und kostenloses Mitgliederregister mit Name, Mitgliedsnummer und Abschluss anbieten. Fragen Sie die Klinik nach Name und Mitgliedsnummer des behandelnden Zahnarztes und prüfen Sie sie auf der Website der Zahnärztekammer der Provinz oder des Spanischen Zahnärzterats (Consejo General de Dentistas).
3. Warnsignale
- Sie erhalten vor Behandlungsbeginn keinen detaillierten schriftlichen Kostenvoranschlag.
- Man drängt Sie, die ganze Behandlung im Voraus zu bezahlen oder sofort einen Kredit zu unterschreiben.
- Man kann oder will Ihnen nicht sagen, welcher Zahnarzt Sie behandelt.
- Es werden garantierte Ergebnisse versprochen oder Vorher-Nachher-Fotos anderer Patienten als Verkaufsargument genutzt.
Wie diese Website hilft
Jede Klinikseite verlinkt die öffentliche Quelle ihrer Angaben und zeigt die Registrierungsnummer, wenn wir sie kennen. Sehen Sie sich die Kliniken in Málaga Stadt an oder lesen Sie, wie wir sie sortieren.
Quellen
- Spanisches Gesundheitsministerium: Allgemeines Register der Gesundheitseinrichtungen (REGCESS)
- Spanisches Gesetz 2/1974 über die Berufskammern, Art. 10 (einheitlicher Ansprechpartner und Mitgliederregister), in der Fassung des Gesetzes 25/2009.
- Consejo General de Dentistas de España